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Patentstreitverfahren: Unsere Anwälte vertreten ihre Mandanten in komplexen Patentverletzungsverfahren sowie in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren

Die Durchsetzung von Patenten

Gemäß Art. 64 EPÜ bleibt die Durchsetzung von europäischen Patenten nationalen Gerichten überlassen. Für Verletzungen Europäischer Patente in Deutschland sind daher deutsche Gerichte zuständig (ebenso wie für die Verletzung von deutschen Patenten, die vom DPMA erteilt worden sind).

Das Verfahren zur Klärung der Patentverletzung und das zumeist parallele Nichtigkeitsverfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Rechtsbeständigkeit des geltend gemachten Patents werden in Deutschland vor getrennten Gerichten verhandelt. Dies verlangt spezielle Kenntnisse und konkrete Erfahrungen zur engen Koordination des gesamten Falles zwischen dem Rechtsanwalt, der das Verletzungsverfahren vor dem Landgericht führt und dem Patentanwalt, der die Vertretung im Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht übernimmt. BARDEHLE PAGENBERG verbindet seit Gründung der Kanzlei gleichwertig Patent- und Rechtsanwälte – ein Merkmal, das uns noch heute nach über 25 Jahren von der Mehrzahl der Wettbewerber unterscheidet.

Für den erfolgreichen Ausgang eines Patentstreitverfahrens kann es entscheidend sein, ausreichend detaillierte Informationen und Beweismittel zum Verletzungstatbestand der Konkurrenz vorzulegen. Da der deutsche Gesetzgeber den Möglichkeiten zur Beweiserhebung enge Grenzen setzt, bietet unser Pariser Büro besondere Möglichkeiten der Beweisbeschaffung. So lassen sich beispielsweise Ergebnisse von Beschlagnahmeverfahren, die das französische Recht ermöglicht, auch für Verfahren in Deutschland verwenden. Ein bewährtes Netzwerk von erstklassigen professionellen Kontakten weltweit dient darüber hinaus den Interessen unserer nationalen und internationalen Mandantschaft bei Streitfällen, die nicht nur auf Deutschland begrenzt sind.

Eine Zusammenfassung von Dr. Jochen Pagenberg zur Entwicklung einer vereinheitlichten Patentgerichtsbarkeit auf europäischer Ebene: das  "European Patent Litigation Agreement" (EPLA).

 

Kontakt

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